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13.09.2009 at 5:11 pm by FloridaUrlaub

Schwacher Dollar lockt - aber achten Sie auf den Zoll

Der Dollar hat derzeit wieder ein deutlich schwächeres Niveau als beispielsweise zu Jahresbeginn, als man für einen Euro “nur” noch 1,25 US-Dollar bekommen hat. Mit 1,45 US-Dollar pro Euro ist aber wieder ein Wechselkurs erreicht, der das Einkaufen wieder zum Spass werden lässt. Sogar Importe von Autos, Booten und Flugzeugen können wieder interessant sein. So weit wollen wir an dieser Stelle aber gar nicht gehen. Auch Preise für Ihr werden jetzt wieder günstiger und so kann ein Abstecher ins Urlaubsparadies mit ausgedehnten Shoppingtouren kombiniert werden.Dabei darf man aber nicht vergessen, dass Waren, die außerhalb der EU erworben wurden und nach Deutschland eingeführt werden immer zu verzollen sind. Und der zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer kann so manches vermeindliche Schnäppchen hinfällig werden lassen. Aber – bevor Sie nun die Lust verlieren – es gibt ein gewisses Kontingent, was jeder nach Deutschland einführen kann, welches nicht zu verzollen ist. Die Höhe ist dieser so genannten Reisefreigrenzen ist dabei klar festgelegt. Sie beträgt 300,00 Euro pro Person. Sie mit dem Flugzeug oder dem Schiff nach Deutschland ein, so können Sie eine von 430,00 Euro geltend machen. Da das ja praktisch die einzigen zwei Wege sind, wie man aus den nach Deutschland kommen kann, kann wohl regelmäßig angenommen werden, dass diese Grenze wirksam ist.

Das gute ist, dass die 430,00 Euro für jede Person gelten, die mitreist und nicht nur ein mal pro Familie. Die Waren müssen natürlich für den Eigenbedarf sein, oder als Geschenk dienen. Ein gewerblicher Einsatz ist nicht zulässig. Werden Waren in einer größeren Stückzahl mitgenommen, so kann angenommen werden, dass damit gehandelt werden soll. Die Freigrenzen gelten dann nicht und die Waren sind zu versteuern.

Kauft man nun Waren die einzeln einen Wert von mehr als 430 Euro haben (Schmuck, Handtaschen etc.), so kann man die Freigrenze nicht kummulieren. Also auch, wenn die anderen Mitreisenden deutlich unter der Freigrenze liegen kann man das nicht aufaddieren. Die Ware ist dann voll zu verzollen. Eine Anrechnung des Freibetrages ist ebenfalls nicht möglich.

Um es sich einfach zu machen, ist es praktisch, die gekauften Waren in einer Tasche – quasi Griffbereit – zu haben. Ebenso sollte man auf jeden Fall die Kaufbelege aufheben, so dass man den tatsächlichen Wert der Ware belegen kann. Ansonsten werden die Waren nämlich geschätzt und der Schätzwert wird als Berechnungsgrundlage für die Einfuhrabgaben.

Natürlich gibt es noch unzählige andere Anforderungen und Informationen zum Thema Zoll und Einreise in die Bunderepublik. Beispielsweise für die Mitnahme von Alkohol und Tabak usw.. Man findet eine übersichtliche Auflistung der relevanten Informationen und Downloadmöglichekiten umfangreicher Broschüren auf den Internetseiten des Zoll.

Die 430 Euro gelten übrigens nur für Personen über 15 Jahre. Bis zu einem Alter von 15 Jahren beträgt die Freigrenze nur 175 Euro. Achten Sie also beim iPod oder iPhone für die Kids darauf, dass Sie es Ihnen nach der Rückkehr nach Deutschland schenken.

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